Logotyp Kopalni Soli 'Wieliczka'

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Betriebsordnung für die Besichtigung des Salzbergwerks „Wieliczka”, der unterirdischen Ausstellung des Museums der Königlich Krakauer Salinen Wieliczka und des Salzgradierwerks

§ 1
Allgemeine Bestimmungen

  1. Veranstalter der Besichtigung ist Kopalnia Soli [Salzbergwerk] „Wieliczka” S.A. mit Sitz in Wieliczka, Park Kingi 1, 32-020 Wieliczka, eingetragen im Handelsregister des polnischen Landesgerichtsregisters (KRS) am Amtsgericht Krakau-Innenstadt in Krakau, 12. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000278401, USt-IdNr.: 6830003427, Höhe des Grundkapitals: 21.000.000,00 PLN - in voller Höhe eingezahlt, Statistische Nummer REGON: 000041683, nachfolgend „Bergwerk“ genannt.
  2. Diese Betriebsordnung bestimmt die Regeln für die Besichtigung des Salzbergwerks „Wieliczka” und der unterirdischen Ausstellung des Museums der Königlich Krakauer Salinen Wieliczka, nachfolgend gemeinsam „Abbaustätten des Bergwerks“ genannt und die Regeln für die Besichtigung des Salzgradierwerks auf dem Gelände des Salzbergwerks „Wieliczka”.
  3. Das Bergwerk ist eine Einrichtung im Sinne des Geologie- und Bergbaugesetzes vom 9. Juni 2011, die Tätigkeiten zu anderen als den in diesem Gesetz genannten Zwecken ausübt, insbesondere zu Zwecken des Tourismus, Heilbehandlung und der Freizeitgestaltung.
  4. Die Abbaustätten des Bergwerks, zu denen die Touristenroute und die Bergwerksroute gehören, stellen kein „Museum“ im Sinne des Gesetzes vom 21. November 1996 über Museen dar.  

§ 2
Bereitstellung des Bergwerks

  1. Das Bergwerk stellt Folgendes zur Besichtigung zur Verfügung:

a) unterirdische Touristenroute mit einem Komplex von 10 bis 20 Abbaustätten mit einer Länge von 2,2 km und die unterirdische Ausstellung des Museums der Königlich Krakauer Salinen mit einer Länge bis 1,5 km, einschließlich des Komplexes von 10 bis 19 Abbaustätten,

b) unterirdische Bergwerksroute und deren Abbaustätten im Rohzustand, die von dem ältesten erhaltenen Regis-Schacht umgeben sind, die einen Komplex von 7 bis 14 Abbaustätten mit einer Länge von bis zu 2 km umfasst,

c) Salzgradierwerk unter der Adresse: Park Kingi 1 in Wieliczka.

  1. Das Salzbergwerk „Wieliczka“ ist täglich geöffnet, mit Ausnahme des 1. Januar, des ersten Tages der Osterferien, des 1. Novembers und des 24. und 25. Dezembers. Das Bergwerk behält sich jedoch das Recht vor, die Abbaustätten oder das Salzgradierwerk an bestimmten Tagen zu schließen oder die Besuchszeiten zu verkürzen, insbesondere aus organisatorischen, hygienischen oder aus Sicherheitsgründen oder (betrifft die Schließung des Salzgradierwerks) aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen (insbesondere Sturm oder niedrige Temperaturen).
  2. Detaillierte Informationen zu den Öffnugnszeiten der Abbaustätten des Bergwerks und des Salzgradierwerks werden auf der Website kopalnia.pl und in den Verkaufs- und Informationsstellen des Bergwerks an der Daniłowicza-Straße 10 in Wieliczka bekannt gegeben.
  3. Es ist verboten, während des Aufenthalts auf dem Gelände des Salzbergwerks Wieliczka kommerzielle oder werbliche Aktivitäten durchzuführen.
  4. Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter von Minderjährigen oder entmündigten Personen sind für die ihnen anvertrauten Personen und für alle von ihnen während der Besichtigung verursachten Schäden voll verantwortlich.
  5. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Wiedereingliederung und die Beschäftigung von Behinderten dürfen Tiere, mit Ausnahme von Behindertenhunden und Blindenführhunden, nicht in die Abbaustätten des Bergwerks und den Bereich des Salzgradierwerks gebracht werden.
  6. In den Abbaustätten des Bergwerks oder auf dem Gelände des Salzgradierwerks ist kein Gepäck mit Ausnahme von Handgepäck erlaubt. Als Handgepäck gilt Gepäck mit einer maximalen Größe von 35 cm × 20 cm × 20 cm.
  7. Rucksäcke, Taschen, Koffer und anderes Gepäck, das größer ist als unter Punkt 7 angegeben, sind in Bussen, Autos usw. oder in den automatischen Gepäckaufbewahrungsboxen des Bergwerks abzustellen, die sich im Salzbergwerk „Wieliczka“ S.A. in der Nähe des Daniłowicza-Schachtgebäudes befinden.
  8. Das Bergwerk übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Gepäckfächern. Die Regeln für die Nutzung des automatischen Gepäckspeichers sind in der Geschäftsordnung für die Nutzung des automatischen Gepäckspeichers im Salzbergwerk Wieliczka „Wieliczka“ S.A., der sich in der Nähe des Schachtkopfgebäudes des Daniłowicza-Schachtes befindet, festgelegt, die auf der Internetseite kopalnia.pl oder auf der in der Nähe des Speichers angebrachten Tafel zu finden ist.
  9. Kinderwagen, Koffer und Gepäckstücke, die die Größe der vorhandenen Gepäckfächer überschreiten, sollten in ihrem eigenen Transportmittel untergebracht werden.

§ 3
Allgemeine Regeln für die Besichtigung der Abbaustätten des Bergwerks

  1.  Die Besichtigung des Salzbergwerks „Wieliczka“ ist gegen Vorlage eines elektronischen Tickets oder eines Papierausdrucks möglich, auf dem Tag und Uhrzeit sowie die gewählte Besichtigungssprache angegeben sind. Der Besucher ist verpflichtet, das Ticket bis zum Ende der Besichtigung aufzubewahren.
  2. Die Regeln für die Buchung von Besichtigungen und den Kauf von Tickets sind in der Geschäftsordnung für den Verkauf von Dienstleistungen des Salzbergwerks „Wieliczka“ S.A. festgelegt, die an den Verkaufsstellen des Bergwerks und auf der Website www.kopalnia.pl erhältlich ist.
  3. Die Besucher sollten sich mindestens 15 Minuten vor der geplanten Besuchszeit am Besuchsort einfinden. Das Bergwerk behält sich das Recht vor, den Besuchsdienst zu verweigern, wenn der Besucher nach der auf dem Ticket angegebenen Besuchszeit eintrifft.
  4. Bei organisierten Gruppen meldet sich der Vertreter der Gruppe vor Beginn der Besichtigung an der Gruppenkasse (markierte Kasse im Gebäude des Daniłowicza-Schachtes im Falle einer Besichtigung der Touristenroute oder im Gebäude des Regis-Schachtes im Falle einer Besichtigung der Bergwerksroute), um die Personenanzahl der Gruppe zu überprüfen. Vor der Besichtigung der Touristenroute meldet sich der Vertreter der Gruppe beim Disponenten, um einen von der Salzmine bestimmten Fremdenführer zugewiesen zu bekommen.
  5. Nach dem Vorzeigen des Tickets sollte sich der Besucher zum markierten Eingang der Abbaustätten des Bergwerks begeben.
  6. Die Besichtigung der Abbaustätten des Bergwerks findet in Gruppen statt, deren Größe jeweils vom Bergwerk festgelegt wird und welche 40 Personen für die Touristenroute und 20 Personen für die Bergwerksroute nicht überschreiten darf. Die Besichtigung findet mit einem vom Bergwerk beauftragten Fremdenführer statt. Es ist strengstens verboten, sich von der Gruppe zu trennen und auf eigene Faust zu besichtigen.
  7. Bei der Besichtigung der Abbaustätten sind die Anweisungen der Fremdenführer, des Aufsichtspersonals und der technischen Dienste, die für den Besucherverkehr zuständig sind, zu beachten.
  8. Die Besichtigung der Touristenroute oder der Bergwerksroute findet in einer Tiefe von 64 bis 135 Metern unter der Erde statt, wo besondere Bedingungen herrschen: Die Lufttemperatur beträgt in den Abbaustätten der Touristenroute durchschnittlich 17 ºC und in den Abbaustätten der Bergwerksroute 15 ºC (es ist ratsam, Kleidung zu tragen, die einen angemessenen Wärmekomfort gewährleistet). Hinzu kommen ein Luftdruckunterschied von etwa 18 hPa, eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 75 % und künstliche Beleuchtung.
  9. Die Besichtigung der Abbaustätten des Bergwerks bedeutet, sich auf engem Raum zu bewegen und aufzuhalten (enge Stollen, Grubenaufzug usw.).
  10. Die unter Abs. 8 und 9 genannten Bedingungen können die Gesundheit des Besuchers beeinträchtigen. Mit dem Betreten der Grubenbaue der Salzmine erklärt der Besucher, dass seine geistige und körperliche Verfassung es ihm erlaubt, die Touristenroute und die unterirdische Ausstellung des Museums Krakauer Salinen Wieliczka bzw. die Bergmannroute zu begehen.
  11. Während der Besichtigung der Abbaustätten des Bergwerks ist es möglich, für Privatzwecke zu fotografieren und zu filmen. Die Verwendung von Fotos und Videos zu kommerziellen Zwecken ohne die Zustimmung des Bergwerks ist verboten. Auf dem Gelände des Salzbergwerks Wieliczka befinden sich urheberrechtlich geschützte Werke und exklusive gewerbliche Schutzrechte (z. B. Markenzeichen, bestimmte Bestandteile der Ausstellung). Im Falle einer Verletzung von Urheberrechten oder ausschließlichen Rechten durch einen Besucher behält sich das Bergwerk das Recht vor, alle Ansprüche nach geltendem Recht geltend zu machen.

§ 4
Detaillierte Regeln für die Besichtigung der Touristenroute und der unterirdischen Ausstellung des Museums der Königlich Krakauer Salinen

  1. Die Besichtigung der Touristenroute zusammen mit der Unterirdischen Ausstellung des Museums der Krakauer Salinen Wieliczka dauert etwa 2 - 3 Stunden. Aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen behält sich die Salzmine das Recht vor, die Besichtigungszeit zu verlängern oder zu verkürzen und einzelne Grubenbaue ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wobei die Anzahl der für die Besichtigung bestimmten Grubenbaue der Salzmine nicht weniger als 15 betragen darf (davon mindestens 6 im Rahmen der Unterirdischen Ausstellung des Museums der Krakauer Salinen Wieliczka). Die Besichtigungszeit umfasst auch den Aufenthalt in einer separaten Gruppe von Kammern, in denen der Aufenthalt unter der Aufsicht des Disponenten und der Bergbaudienste erfolgt und in denen die Aufenthaltszeit nur durch die Öffnungszeiten der Grubenbaue für Besucher begrenzt ist.
  2. Die Touristenroute steht Besuchern aller Altersgruppen zur Verfügung, wobei Personen unter dreizehn Jahren und Personen, die vollständig entmündigt sind, die Touristenroute nur in Begleitung einer voll geschäftsfähigen Person besuchen dürfen.
  3. Die Besichtigung beginnt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4, mit dem Abstieg über eine Treppe (380 Stufen) im Daniłowicza-Schacht (Adresse: Daniłowicza-Straße 10) oder im Paderewski-Schacht auf Ebene I des Bergwerks (64 m unter der Erde) und endet mit dem Ausstieg auf Ebene III (135 m unter der Erde) über den Regis-, Daniłowicza-Schacht oder über den Schacht der Hl. Kinga. Bei einem Aufstieg über den Regis-Schacht oder den St.-Kinga-Schacht ist es möglich, mit einem Fremdenführer in das Daniłowicza-Schachtgebiet zurückzukehren.
  4. Gemäß den in den Regeln für den Verkauf von Dienstleistungen des Salzbergwerks „Wieliczka“ S.A. festgelegten Bestimmungen hat der Besucher, vorbehaltlich der organisatorischen Möglichkeiten des Bergwerks und der damit verbundenen Verfügbarkeit von Aufzugsplätzen, die Möglichkeit, die Dienstleistung der Ein- und Ausfahrt mit dem Aufzug in den Daniłowicza-Schacht zu erwerben. Das Bergwerk kann nicht garantieren, dass der oben genannte Dienst für alle interessierten Besucher verfügbar ist.
  5. Auf der Touristenroute gibt es Abschnitte, die über Treppen zu bewältigen sind, so dass die Benutzung von Kinderwagen während der Tour nicht empfohlen wird.
  6. Die Eintrittstickets für die der Touristenroute berechtigen zum Besuch der unterirdischen Ausstellung des Museums der Krakauer Salinen Wieliczka im Rahmen eines Eintrittstickets. Die Besichtigung der unterirdischen Ausstellung des Museums der Krakauer Salinen Wieliczka erfolgt im Anschluss an die Besichtigung der Touristenroute, vor der Ausfahrt aus der Salzmine. Die Besucher werden über die Regeln für den Besuch der unterirdischen Ausstellung des Museums der Krakauer Salinen Wieliczka von ihrem Fremdenführer informiert. Die Entscheidung, die unterirdische Ausstellung zu besuchen, trifft der Besucher individuell.
  7. Ein Teil der Touristenroute auf Ebene II (Abbaustätten 3 bis 7) sowie die unterirdische Ausstellung des Museums der Königlich Krakauer Salinen auf Ebene III werden für Besucher mit eingeschränkter Mobilität angepasst und zugänglich gemacht. Diese Abbaustätten sind frei von Verkehrshindernisse wie Treppen oder mit Rollstuhltransportmöglichkeiten ausgestattet.
  8. Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen die unter Punkt 7 angegebene Route nur mit einer Begleitperson besichtigen. Aufgrund der Größe des Aufzugs dürfen die maximalen Abmessungen eines Rollstuhls, der von einer Person mit eingeschränkter Mobilität benutzt wird, 100 cm x 58 x 170 cm nicht überschreiten.
  9. Führungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität können nur auf Polnisch oder Englisch organisiert werden.
  10. Aus organisatorischen Gründen sind Besichtigungen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen nur im Rahmen der ersten oder letzten Tour des Tages möglich.
  11. Die Bedingungen für die Buchung und den Kauf von Tickets durch Personen mit eingeschränkter Mobilität sind in der Geschäftsordnung für den Verkauf von Dienstleistungen der Salzmine „Wieliczka“ S.A. festgelegt. Die Besichtigung muss rechtzeitig reserviert werden.

§ 5
Detaillierte Regeln für die Besichtigung der Bergwerksroute

  1. Die Bergwerksroute ist für Personen ab 10 Jahren zugänglich. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer voll geschäftsfähigen Person an der Tour teilnehmen.
  2. Aufgrund von Sicherheitsbedenken und des unebenen und holprigen Bodens sowie der Notwendigkeit von Treppen und Leitern ist die Bergwerksroute für Personen mit Mobilitätsproblemen oder Personen, die sich nicht selbständig bewegen können, nicht zugänglich.
  3. Die Besichtigung der Bergwerksroute dauert ca. 2-3 Stunden. Das Bergwerk behält sich das Recht vor, aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen die Besichtigungszeit zu verlängern oder zu verkürzen und einzelne Abbaustellen ohne Angabe von Gründen auszuschließen, sofern die Anzahl der zu besichtigenden Abbaustellen nicht geringer ist als in § 2 Abs. 1 Buchst. b) angegeben.
  4. In den unterirdischen Abbaugebieten der Bergwerksroute darf man sich nur mit fußbedeckendem Schuhwerk bewegen. Besucher, die anderes als das vorgeschriebene Schuhwerk tragen (z. B. Flip-Flops, Sandalen, Stöckelschuhe usw.), werden gebeten, vor der auf dem Ticket angegebenen Führungsstartzeit geeignetes Schuhwerk anzuziehen, da sie sonst aus Sicherheitsgründen nicht an der Führung teilnehmen dürfen.
  5. Die Besichtigung beginnt mit einer Aufzugsfahrt im Regis-Schacht (Kościuszki-Platz 9) zur Ebene I des Salzbergwerks Wieliczka (57 m unter der Erde) und endet mit einer Fahrt im gleichen Schacht von der Ebene II (101 m unter der Erde). Aus sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen behält sich das Bergwerk das Recht vor, eine Ab- oder Auffahrt über einen anderen Schacht als den Regis-Schacht zu organisieren.
  6. Vor dem Abstieg in die unterirdischen Abbaustellen wird jeder Besucher mit einem Bergbauhelm, Schutzanzug, Kohlenmonoxid-Absorber sowie einer elektronischen Karte und einer Grubenlampe ausgestattet und in deren Handhabung geschult. Die Besucher sind verpflichtet, die ihnen anvertraute Ausrüstung pfleglich zu behandeln und sie nach dem Besuch unbeschädigt an das Personal zurückzugeben.
  7. Besucher, die nach der auf ihrem Ticket angegebenen Anfangszeit der Führung eintreffen oder die in Absatz 6 genannten Ausrüstungsgegenstände nicht bis zu diesem Zeitpunkt abholen, können nicht an der Führung teilnehmen.
  8. Voraussetzung für den Zutritt zur Bergwerksroute ist ein namentlicher Eintrag in das „Besucherbuch für Personen außerhalb des Bergwerks“ und eine schriftliche Bestätigung der Ausbildung im Umgang mit dem Kohlenmonoxid-Absorber.

§ 6
Detaillierte Regeln für die Besichtigung des Salzgradierwerks

  1. Voraussetzung für den Zutritt zum Salzgradierwerk ist, dass das Ticket an der Kasse am Eingang zum Salzgradierwerk elektronisch gescannt oder auf Papier ausgedruckt wird.
  2. Der Besuch des Salzgradierwerks ist für Personen jeden Alters möglich, jedoch dürfen Personen unter dreizehn Jahren und voll geschäftsunfähige Personen das Salzgradierwerk nur in Begleitung einer voll geschäftsfähigen Person besuchen.
  3. Die Zeit, die im Salzgradierwerk verbracht werden kann, ist nur durch die Öffnungszeiten des Salzgradierwerks begrenzt, wobei:

1) der Besucher berechtigt ist, sich im Bereich des Salzgradierwerks bis maximal 30 Minuten nach der letzten Stunde des Einlasses aufzuhalten,

2) das Verlassen des Salzgradierwerks die Rückkehr auf das Gelände des Salzgradierwerks im Rahmen desselben Tickets verhindert.

  1. Der Bereich um das Salzgradierwerk ist für Menschen mit Behinderungen und solche, die sich nicht selbständig bewegen können, geeignet. Für den Zugang zu den Aussichtsplattformen und dem Aussichtsturm müssen die Treppen überwunden werden.
  2. Die Zahl der Besucher des Salzgradierwerks ist nicht begrenzt, allerdings können sich nur wenige Personen gleichzeitig dort aufhalten:

1) Die Aussichtsplattform auf Ebene 1 (+9,0 m) darf nicht mehr als 60 Personen umfassen,

2) Die Aussichtsplattform auf Ebene 2 (+18 m) darf nicht mehr als 10 Personen umfassen,

3) Beide Aussichtsplattformen des Turms (Ebene 1 und Ebene 2) dürfen nicht mehr als 20 Personen aufnehmen.

  1. Das Bergwerk behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Aussichtsplattformen zu begrenzen, wenn die in Absatz 5 angegebene maximale Besucherzahl erreicht wird.
  2. Die Besucher der Aussichtsplattformen müssen äußerste Vorsicht walten lassen, insbesondere ist es verboten, sich über die Zäune zu lehnen.
  3. Aus Sicherheitsgründen, einschließlich ungünstiger Wetterbedingungen (insbesondere Stürme), behält sich das Bergwerk das Recht vor, die Führungen jederzeit zu unterbrechen und die Besucher aufzufordern, den Bereich des Salzgradierwerks zu verlassen.
  4. Das Bergwerk haftet nicht für Schäden (Verschmutzungen) an der Kleidung der Besucher des Salzgradierwerks, die insbesondere durch den Kontakt mit dem Salz verursacht werden.

§ 7
Sicherheitshinweise

  1. Das Bergwerksgelände wird überwacht und geschützt. Die Informationsklausel über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Videoüberwachung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ist an den Eingängen des Salzbergwerks Wieliczka und auf der Website www.kopalnia.pl erhältlich.
  2. Das Salzbergwerk „Wieliczka“ wird von einem internen Sicherheitsdienst namens „Straż Ochrony - SKARBNIK“ geschützt, der auf Grundlage des Gesetzes vom 22. August 1997 über den Schutz von Personen und Eigentum arbeitet. Im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnung sind die Besucher des Salzbergwerks Wieliczka verpflichtet, den Anordnungen des Sicherheitsdienstes innerhalb der in dieser Betriebsordnung und den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes festgelegten Grenzen Folge zu leisten.
  3. Das Bergwerk behält sich das Recht vor, Personen, die die öffentliche Ordnung stören, unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss stehen, kein Ticket besitzen oder anderweitig gegen die Regeln dieser Betriebsordnung verstoßen und somit eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder das geschützte Eigentum darstellen, zum Verlassen des Geländes des Salzbergwerks "Wieliczka" aufzufordern.
  4. Das Gebiet des Salzbergwerks „Wieliczka“ und alle darin befindlichen Objekte bilden ein integrales Ganzes, das gesetzlich geschützt ist. Es ist verboten, Gegenstände oder Dekorationselemente, die sich auf dem Gelände des Salzbergwerks „Wieliczka“ befinden, zu bewegen, wegzutragen oder zu zerstören.
  5. Touristen dürfen sich nur in den Bereichen aufhalten, die vom Bergwerk zugänglich gemacht wurden, und nur unter den in dieser Betriebsordnung festgelegten Bedingungen.
  6. Das Mitbringen von Waffen und Munition, Pyrotechnik, Sprengstoffen, brennbaren und giftigen Stoffen, Alkohol und anderen Rauschmitteln sowie von Gegenständen und Mitteln, die das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden können, in das Bergwerk ist verboten, es sei denn, die geltende Gesetzgebung erlaubt das Mitbringen der vorgenannten Gegenstände oder Materialien.
  7. Personen, die das Gelände des Salzbergwerks "Wieliczka" betreten, und ihr Gepäck können bei begründetem Verdacht, dass sie im Besitz von unter Punkt 6 genannten Gegenständen oder Materialien sind, einer Kontrolle unterzogen werden, bei der auch der Inhalt des Gepäcks und der mitgebrachten Gegenstände vorzuzeigen ist, und mit Hilfe elektronischer Geräte zum Aufspüren von Materialien und gefährlichen Gegenständen überprüft werden. Personen, die sich weigern, sich den Kontrollen zu unterziehen, oder die die Kontrollen behindern, werden nicht in die Abbaustätten des Bergwerks hineingelassen.
  8. Es ist verboten, Gepäck oder andere Gegenstände auf dem Gelände des Salzbergwerks „Wieliczka“ unbeaufsichtigt zu lassen. Gegenstände, die zurückgelassen werden, insbesondere Reisetaschen, Rucksäcke usw., können als potenzielle Gefahr angesehen werden und führen dazu, dass die Polizei gerufen wird. Gegenstände, die nicht als potenziell gefährliche Gegenstände eingestuft werden, gelten als zurückgelassen.
  9. In den unterirdischen Abbaustätten ist der Konsum von Alkohol außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche verboten.
  10. Die Verwendung von offenem Feuer, einschließlich des Rauchens, und der Gebrauch von elektronischen Zigaretten ist in den Abbaustätten des Bergwerks strengstens verboten. 

§ 8
Schlussbestimmungen

  1. Die vorliegende Betriebsordnung ist auf der Website www.kopalnia.pl unter der Registerkarte „Betriebsordnungen“ sowie in Papierform an den Kassen auf dem Gelände des Salzbergwerks "Wieliczka" an der Daniłowicza-Straße 10 und am Kościuszki-Platz 9 verfügbar und kann dort heruntergeladen werden. Die Annahme der vorliegenden Betriebsordnung gilt als Voraussetzung für den Erwerb des Tickets.
  2. Das Bergwerk haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Betriebsordnung durch die Besucher oder aus Gründen ergeben, auf die das Bergwerk keinen Einfluss hat, einschließlich höherer Gewalt oder Entscheidungen der zuständigen Behörden.
  3. Anmerkungen und Anträge können am Informationsschalter an der Daniłowicza-Straße 10 oder per Post eingereicht werden: Kopalnia Soli „Wieliczka” Wsparcie Sp. z o.o., 32-020 Wieliczka, Park Kingi 10, per E-Mail an: reklamacje@kopalnia.pl oder über das Kontaktformular im Online-Ticket-System unter: www.bilety.kopalnia.pl. Detaillierte Regeln für die Einreichung und Prüfung von Beschwerden sind in der Geschäftsordnung für den Verkauf von Dienstleistungen, die von Kopalnia Soli „Wieliczka“ S.A. angeboten werden, festgelegt.
  4. Das Bergwerk behält sich das Recht vor, diese Betriebsordnung jederzeit zu ändern, vorausgesetzt, dass die Änderung nicht früher in Kraft tritt als an dem Tag, an dem die Änderung der Betriebsordnung auf der Website www.kopalnia.pl veröffentlicht wird. Besucher, die das Ticket vor Inkrafttreten der geänderten Betriebsordnung gekauft haben und deren Besuchsdatum nach dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Betriebsordnung liegt, haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum, an dem sie vom Bergwerk per E-Mail an die beim Kauf des Tickets angegebene Adresse über die Änderung der Betriebsordnung informiert wurden, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, spätestens jedoch bis zu dem auf dem Ticket angegebenen Besuchsdatum oder -zeitpunkt, indem sie eine Rücktrittserklärung an die in Absatz 3 angegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse senden.
  5. Diese Geschäftsordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.